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Verselbständigung

Die Verselbständigungswohngruppen bieten im Stammhaus Unna sowie am Standort Ahornstraße jungen Menschen ab 16 Jahren einen weiteren Schritt auf dem Weg zum eigenständigen Leben und Wohnen. Jugendliche können aus der Regelgruppe in diese Wohnform der sonstigen betreuten Wohnform nach §34 und §41 SGB VIII wechseln. Junge Menschen, für die das Jugendamt diese Wohnform als notwendige Hilfe nach §34 oder §41 SGB VIII vorsieht, können dieses Angebot auch direkt belegen.

Die Maßnahme ist geeignet, wenn die Erziehung oder Entwicklung von Jugendlichen und jungen Volljährigen auch mit stützenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist; sowie die jungen Menschen Hilfe und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes benötigen.

Die Verselbständigungswohnung im Stammhaus ist für 4 Personen ab 16 Jahren ausgelegt. Sie befindet sich im 3. OG des Stammhauses in der Innenstadt von Unna. Eine Nachtbereitschaft ist vor Ort.

Zwei Verselbständigungswohnungen in der Ahornstraße bieten 6 Plätze für jungen Menschen ab 14 Jahren. Eine Nachtbereitschaft vor Ort sichert die notwendigen Betreuungsbedarfe.

Die Hilfen haben das Ziel die Anforderungen an ein eigenverantwortliches Leben, die Integration in die Gesellschaft und dem Aufbau einer beruflichen Perspektive zu vermitteln. Die Angebote der Mitarbeiter*innen und die Ausgestaltung der Leistungen orientieren sich an den tatsächlichen Ressourcen, Bedürfnissen und Wünschen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Zusammenarbeit aller Akteur*innen wird im Rahmen von Zielvereinbarungen im Hilfeplan sowie in Erziehungsplanungen festgelegt. Leitend sind hier die Vorgaben durch Hilfeplangespräche (HPG) bzw. Hilfeplankonferenzen (HPK).