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Jugendwohnen §13 SGB VIII

Das Jugendwohnen im Stammhaus in Unna bietet nach §13 SGB VIII jungen Menschen ab 16 Jahren eine Unterkunft mit sozialpädagogischer Begleitung und Unterstützung beim Erwerb von beruflichen Fähigkeiten und in Bildungsmaßnahmen an. Das Angebot dient verstärkt dem Abbau strukturell bedingter sozialer Benachteiligungen und individueller Probleme, die eine berufliche sowie gesellschaftliche Integration behindern.

Im Stammhaus der Jugendhilfe ist das Jugendwohnen in einer selbständig organisierten Wohngemeinschaft integriert. Es bietet bis zu 4 jungen Menschen Unterkunft sowie Unterstützung und befindet sich im 4.OG des Hauses in der Innenstadt von Unna. Je nach Hilfebedarf können Jugendliche und junge Erwachsene aus Bildungsmaßnahmen und anderen Bereichen der schulischen oder beruflichen Bildung in die Wohnform aufgenommen werden, die diese zusätzliche Förderung in Form einer betreuten Unterbringung benötigen, um erfolgreich berufliche Maßnahmen zu absolvieren. 

Durch die Vernetzung aller Angebote im Verbundsystem der Jugendqualifizierung und Jugendsozialarbeit der WiKU besteht die Möglichkeit der ganzheitlichen, individuellen Förderung der Bewohner*innen.

Im Rahmen der Unterbringung bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Unterstützung und Betreuung. Die Angebote der Mitarbeiter*innen und die Ausgestaltung der Leistungen orientieren sich dabei an den tatsächlichen Ressourcen, Bedürfnissen und Wünschen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Förderplanung wird in Absprache mit dem Jugendamt festgelegt.